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Ratsgymnasium Gladbeck
Mittelstraße 50
45964 Gladbeck

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Montag bis Freitag, 7 bis 15 Uhr

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Lehrkräfte

28.05.2020

Flatten the Curve: Maskenpflicht nach Pfingsten

Liebe Schulgemeinde,

ich möchte Sie darüber informieren, dass unsere bestehenden schulischen „Verhaltensregeln und
Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona“ wie folgt geändert werden.
Nach den Pfingstferien, ab Mittwoch, den 03.06.2020, besteht für alle Personen auf dem gesamten
Schulgelände (z.B. Pausenhof, Pausenhalle, Flure) des Ratsgymnasiums die Pflicht, eine Community-
Maske („Stoffmaske“) zu tragen.
Eine Ausnahme besteht weiterhin bei der Nutzung von schulischen Räumen (z.B. Unterrichts-,
Betreuungs-, Verwaltungs-, Arbeitsräume, Lehrerzimmer). Dort besteht keine Maskenpflicht, sofern
die Abstandsregel von 1,5 m nicht unterschritten wird. Wenn aus unvermeidlichen Gründen jedoch
der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, so muss auch in den schulischen Räumen immer
eine Maske getragen werden, z.B. wenn im Unterricht Personen durch die Stuhlreihen gehen.
Das verpflichtende Tragen einer Maske auf dem Schulgelände ersetzt dabei aber nicht
die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 m !
Ich weise darauf hin, dass bei Verstößen gegen das verpflichtende Tragen von Masken ein Verweis
vom Schulgelände und auch vom Unterricht erfolgen kann.
Zudem möchte ich darauf aufmerksam machen, dass keine "FFP2/FFP3 Maske mit Ausatemventil"
getragen werden dürfen, da diese Masken keinen Fremdschutz darstellen.
Ich wünsche weiterhin alles Gute und halten Sie Abstand!
OStD Peter Hogrebe
kommissarischer Schulleiter-