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Ratsgymnasium Gladbeck
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18.04.2020

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs am Ratsgymnasium (6. Information)

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, Sie konnten die Ostertage trotz der eingeschränkten Möglichkeiten genießen und sich ein wenig von dem zurzeit oftmals belastenden Alltag erholen.

Die Osterferien gehen nun zu Ende und die von uns allen mit Spannung erwarteten Entscheidungen darüber, inwieweit die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus fortgeführt werden, sind am Mittwoch gefällt worden. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder sowie der für das Land NRW maßgeblichen Besonderheiten haben wir nun begonnen, die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien zu planen und die hierzu notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Mit diesem Brief möchte ich Sie über den aktuellen Stand am Ratsgymnasium informieren. 

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Der Unterricht in der Schule soll nicht direkt im Anschluss an die Osterferien, sondern erst ab dem 04.05. wiederaufgenommen werden, vorausgesetzt, die Entwicklung der Infektionszahlen lässt dies weiter zu. Es sollen jedoch nicht alle Klassen und Jahrgangsstufen gleichzeitig beginnen, sondern die Schülerinnen und Schüler sollen nach und nach, voraussichtlich angefangen mit der Oberstufe, wieder zur Schule kommen.

Über Anzahl und Umfang der noch ausstehenden Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Klausuren) liegen zurzeit noch keine Informationen vor. Sobald möglich werden wir Sie auch hierüber informieren.

Für die Schülerinnen und Schüler der Q2, die in wenigen Wochen ihre Abiturprüfungen ablegen sollen, gibt es bereits ab der kommenden Woche (23.04.) besondere Lernangebote in der Schule. Hierauf möchte ich weiter unten genauer eingehen.

Um den Schutz vor Infektionen bei der Wiederaufnahme des Unterrichts zu gewährleisten, können die Lerngruppen nicht in der bisherigen Größe bestehen bleiben. Entsprechend werden wir Klassen und Kurse in kleinere Lerngruppen aufteilen. Ebenso werden wir dafür Sorge tragen, dass auch außerhalb der Unterrichtsräume im Schulgebäude und auf dem Außengelände die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die Einhaltung der Hygienevorschriften werden wir in enger Absprache mit dem Schulträger bis zum 23. April sicherstellen.

Q2/Abitur 2020

Die Schülerinnen und Schüler der Q2 sollen „… Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten.“ (vgl. 14. Schulmail des MSB zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen vom 16. April 2020) Weiter heißt es: „Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.“

Wir bieten unseren Abiturientinnen und Abiturienten Workshops in allen vier Prüfungsfächern an, um fachliche Fragen und Fragen zur Prüfungsvorbereitung klären zu können. Diese Workshops finden am Donnerstag, dem 23.04. (LK-Schiene 1), Freitag, dem 24.04. (LK-Schiene 2), Montag, dem 27.04. (A3-Fächer) sowie am Mittwoch, dem 29.04. (A4-Fächer) statt. Die Teilnahme an diesen Workshops ist den Abiturientinnen und Abiturienten freigestellt. Sie müssen sich aber vorher abmelden. Selbstverständlich stehen unsere Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf auch darüber hinaus zur Verfügung, um unsere Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, und können über die bekannten Kommunikationswege erreicht werden.

Bereits vor den Ferien habe ich Sie über die Verschiebung der Abiturprüfungen informiert: Die schriftlichen Prüfungen finden nun in der Zeit vom 12. bis 25. Mai statt. Die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen in den einzelnen Fächern finden Sie hier:

standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/uebersicht/uebersicht-abi-gost.php

Als neuer Haupttermin für die mündlichen A4-Prüfungen wurde Mittwoch, der 10.06. festgelegt; einige Prüfungen werden aber auch noch am Freitag, dem 12.06. stattfinden. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden den Abiturientinnen und Abiturienten am Montag, dem 15.06. bekanntgegeben, die (nur noch freiwilligen) mündlichen Prüfungen in den A1-A3-Fächern sollen am Freitag, dem 19.06., gegebenenfalls auch noch am Montag, dem 22.06., stattfinden.

Die Schülerinnen und Schüler der Q2 erhalten eine Nachricht über ihre Stufenleitung mit ausführlichen Informationen zu allen Aspekten, die hier nur knapp angesprochen werden können.

Lernen zu Hause

Da es noch länger dauernd wird, bis alle Schülerinnen und Schüler wieder mit voller Stundenzahl und in allen Fächern in der Schule unterrichtet werden können, kommt dem Lernen zu Hause weiterhin große Bedeutung zu.

Ihre Rückmeldungen durch die Online-Abfragen (Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler) in den Wochen der Schulschließung vor den Osterferien sind überwiegend außerordentlich positiv und zeigen, dass wir bei der Umstellung auf das digitale Lernen auf dem richtigen Weg sind und dass dieses uns weitgehend gelungen ist. Der Dank gilt an dieser Stelle auch den einzelnen Rückmeldungen im Hinblick auf Optimierungen, die uns weiter anspornen, noch einmal an der einen oder anderen Stelle  nachzubessern. 

Umso mehr freut es uns, dass in der jüngsten Schulmail (s.o.) im Sinne der Schülerinnen und Schüler angekündigt wird: „Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können.“

Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen

Das Angebot der Notbetreuung für jüngere Schülerinnen und Schüler – in unserem Fall für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 - besteht fort und soll erweitert werden „…um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren.“ (vgl. 14. Schulmail des MSB zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen vom 16. April 2020)

Nähere Informationen hierzu sollen die Schulen in Kürze erhalten.

Das Antragsformular, in dem auch die betroffenen Berufsgruppen vollständig aufgelistet werden, finden Sie hier:

schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an die kommissarische Schulleitung (schulleitung@ratsgymnasium-gladbeck.de).

Alle Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung zum Umgang mit dem Corona-Virus können Sie hier nachlesen

schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html

Bleiben Sie weiterhin gesund!    

OStD Peter Hogrebe
kommissarischer Schulleiter