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Ratsgymnasium Gladbeck
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07.05.2020

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs am Ratsgymnasium (8. Information)

Liebe Schulgemeinde,                                                                                                

wie im letzten Schulbrief angekündigt, liegen uns als Schule nun vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) einige wichtige neue Informationen vor, die ein wenig mehr Klarheit, Orientierung und Planungssicherheit schaffen.

Mit diesem Brief möchte ich Sie sowohl über die schrittweise Wiedereröffnung des Präsenzunterrichts am Ratsgymnasium wie auch über die vom Landtag NRW beschlossene „Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ informieren.

Schrittweise Wiedereröffnung des Präsenzunterrichts:

Am Montag, den 11. Mai, werden nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q1, (die also im nächsten Jahr ihr Abitur ablegen werden), wieder mit dem Unterricht in der Schule einsteigen.

Am Montag, den 18. Mai, werden dann  die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF wieder mit dem Unterricht in der Schule beginnen.

Ab Dienstag, den 26. Mai, (nach den schriftlichen Abiturprüfungen) sollen dann in einem rollierenden System alle weiteren Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 den Unterricht in der Schule wieder aufnehmen.

Der Unterricht in den Jahrgangsstufen Q1 und EF orientiert sich weitgehend am bestehenden Stundenplan.

Für die Jahrgangsstufe Q1 gilt:

In den Leistungskursen werden alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich 3 (von 5) Unterrichtsstunden haben. Sofern der Kurs zu groß sein sollte, wird dieser in 2 Gruppen aufgeteilt („halbiert“) werden.

Nahezu alle Grundkurse finden mit 3 Unterrichtsstunden für alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich statt, sofern diese Kurse nicht zu groß sind. In diesem Fall wird der Kurs „halbiert“ und die Schülerinnen und Schüler haben diese Kurse nur vierzehntägig.

Für die Jahrgangsstufe EF gilt:

Nahezu alle Kurse finden mit 3 Unterrichtsstunden für alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich statt, sofern diese Kurse nicht zu groß sind. In diesem Fall wird der Kurs „halbiert“ und die Schülerinnen und Schüler haben diese Kurse nur vierzehntägig.

Genauere Informationen sowie die Stundenpläne erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen EF und Q1 über die Jahrgangsstufenleitungen.

Für den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht der Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 ab dem 26.05. mit einem rollierenden System werden noch zeitnah weitere Informationen bekanntgegeben.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Im Folgenden wird ein zusammenfassender Überblick über die wesentlichen Bestimmungen der „Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen“  für die Sek I und Sek II  gegeben. Diese Änderungen gelten nur für das aktuelle Schuljahr 2019/20.

In dieser neuen Verordnung werden Antworten auf Fragen zur Leistungsbewertung, zur Anzahl der Klassenarbeiten/Klausuren, zu den Versetzungsregelungen, zu Nachprüfungen, zu Wiederholungen und zum Erwerb von Abschlüssen gegeben, die sowohl die Sekundarstufe I (Jgst. 5-9) wie auch die Jahrgangsstufe EF sowie Q1 betreffen.

Weitere Detailinformationen und Vereinbarungen zur schulischen Umsetzung der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden noch bekanntgegeben.

Sekundarstufe I (Klassen 5-9)

Versetzung und Wiederholung

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 gehen unabhängig von ihren Leistungen am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse über.

Die Klassenkonferenz kann aufgrund der Gesamtentwicklung über das gesamte Schuljahr eine Wiederholung der Klassenstufe empfehlen, wenn der Schüler/die Schülerin dadurch besser gefördert werden kann.

Die Eltern entscheiden aufgrund dieser Empfehlung und der Beratung durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, ob ihr Kind wiederholen oder in die nächsthöhere Klasse übergehen soll.

Klassenarbeiten

Je nach Zeitpunkt und Umfang der Wiederaufnahme des Unterrichts wird, soweit organisatorisch möglich, maximal nur noch eine Klassenarbeit bzw. Projektarbeit geschrieben, sofern im zweiten Halbjahr in dem jeweiligen Fach noch keine Klassenarbeit, Projektarbeit oder Mündliche Kommunikationsprüfung durchgeführt wurde.

Grundlage für diese schriftliche Leistungsüberprüfung sind ausschließlich Unterrichtsinhalte, die bis zur Schulschließung behandelt worden sind.

Leistungsbewertung

Grundlage der Leistungsbewertung am Ende des 2. Halbjahres ist die Gesamtentwicklung im Laufe des Schuljahres. Einbezogen werden dabei die Note des Halbjahreszeugnisses, die im Laufe des 2. Halbjahres bis zur Schulschließung erbrachten Leistungen sowie die Leistungen nach der Wiederaufnahme des Unterrichts.

Jahrgangsstufe EF

Versetzung

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF gehen unabhängig von ihren Leistungen am Ende des Schuljahres in die Qualifikationsphase über.

Klausuren

Die zentralen Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch entfallen.

In diesem Halbjahr muss in allen schriftlich belegten Fächern nur eine Klausur geschrieben werden. Je nach Zeitpunkt und Umfang der Wiederaufnahme des Unterrichts wird also, soweit organisatorisch möglich, maximal noch eine Klausur pro schriftlich belegtem Fach geschrieben, sofern im zweiten Halbjahr in dem jeweiligen Fach noch keine Klausur durchgeführt wurde.

Leistungsbewertung

Grundlage der Leistungsbewertung am Ende des 2. Halbjahres ist die Gesamtentwicklung im Laufe des Schuljahres. Einbezogen werden dabei die Note auf dem Halbjahreszeugnis, die schriftlichen Leistungen und die Leistungen im Bereich der Sonstigen Mitarbeit, die im Laufe des 2. Halbjahres bis zur Schulschließung erbracht wurden, sowie die Leistungen nach der Wiederaufnahme des Unterrichts.

Sollte aus organisatorischen oder persönlichen Gründen eine Leistungsbewertung für das zweite Halbjahr nicht vorgenommen werden können, wird auf die Note des Halbjahreszeugnisses zurückgegriffen.

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Wenn mit den Noten am Ende des zweiten Halbjahres die Bedingungen für den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses noch nicht erfüllt werden, können Nachprüfungen auch in mehreren Fächern durchgeführt werden, um den Abschluss zu sichern.

Jahrgangsstufe Q1

Klausuren und Facharbeiten

In diesem Halbjahr muss sowohl in den Leistungskursen als auch in den schriftlich belegten Grundkursen nur eine Klausur geschrieben werden. Je nach Zeitpunkt und Umfang der Wiederaufnahme des Unterrichts wird also, soweit organisatorisch möglich, maximal noch eine Klausur pro schriftlich belegtem Fach geschrieben, sofern im zweiten Halbjahr in dem jeweiligen Fach noch keine Klausur durchgeführt oder eine Facharbeit geschrieben wurde.

Leistungsbewertung

Grundlage für die Noten am Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase sind die schriftlichen Leistungen sowie die Leistungen im Bereich der Sonstigen Mitarbeit, die bis zum Beginn der Schulschließung sowie ab dem Wiederbeginn des Unterrichts erbracht wurden.

Für den Fall, dass aus organisatorischen oder persönlichen Gründen eine Leistungsbewertung für das zweite Halbjahr nicht vorgenommen werden können, wird auf die Note des ersten Halbjahres der Qualifikationsphase zurückgegriffen.

Schülerinnen und Schüler, die durch den Rückgriff auf die Note des ersten Halbjahres der Q1 Defizite erhalten, haben die Möglichkeit, in allen betroffenen Fächern eine Nachprüfung abzulegen, um das Defizit auszugleichen.

Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Fortschreibung der Note des ersten Halbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife nicht erreichen, haben die Möglichkeit, auch in mehreren Fächern Nachprüfungen abzulegen, um den Abschluss zu sichern.

Ich hoffe, dass mit diesen ausführlichen Informationen zu vielen drängenden Fragen eine Antwort Ihnen gegeben werden konnte und diese zu einer größeren Planungssicherheit für die kommende Zeit beitragen.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

OStD Peter Hogrebe
-kommissarischer Schulleiter-