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Ratsgymnasium Gladbeck
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45964 Gladbeck

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29.03.2020

Schulschließung am Ratsgymnasium bis zum Beginn der Osterferien (4. Information)

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, Ihnen allen und Ihren Familien geht es gut.

Mit diesem Brief möchte ich Sie über die jüngsten Entscheidungen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Schulschließung und ihren Folgen informieren.

Lernen zu Hause

Wie in der 4. Schulmail des MSB zum Umgang mit dem Corona-Virus (13.03.2020) empfohlen, halten auch wir am Ratsgymnasium unsere Schülerinnen und Schüler zum Lernen zu Hause an. Hierzu haben wir als Schule innerhalb kürzester Zeit durch die Umstellung auf das Lernen mit dem Google Classroom wesentliche Voraussetzungen geschaffen. Unmittelbar in den ersten Tagen der Schulschließung haben alle Schülerinnen und Schüler über die neu eingerichteten schulischen Email-Adressen ihre Zugangscodes zum Einloggen in das Lernen mit dem Classroom erhalten. Diese Umstellung hat erstaunlich schnell und ziemlich unproblematisch funktioniert. Unterstützend hat die Video-AG auch sofort ein Video zur Nutzung von Google Classroom erstellt.

Die Versorgung unserer Schülerinnen und Schüler mit sinnvollen, in Bezug auf die Lerngruppe wie auf den Einzelnen quantitativ und qualitativ angemessenen Aufgaben mit entsprechendem Feedback über einen Zeitraum von mehreren Wochen ist auch für uns Lehrerinnen und Lehrer eine große Herausforderung, der wir alle nach Möglichkeit gerecht zu werden versuchen. Dabei sind wir aber auch auf Sie, liebe Eltern, angewiesen: Halten Sie Ihre Kinder zum regelmäßigen Arbeiten für die Schule an, sorgen Sie für einen strukturierten Tagesablauf, bei dem Lern- und Freizeit weiterhin klar vorhanden und voneinander getrennt sind, unterstützen Sie sie, allerdings nur in technischer oder organisatorischer Hinsicht. V.a. aber ermutigen Sie Ihre Kinder, Fragen und Probleme gegenüber der Lehrkraft zu äußern und geben Sie uns eine Rückmeldung, wenn die Arbeitsbelastung zu hoch wird. Wir sind uns bewusst, dass diese Situation für die Familien sehr belastend sein kann, doch möchten wir mit Ihnen gemeinsam alles tun, damit Ihre Kinder die Zeit der Schulschließung sinnvoll nutzen und der Unterricht nach der Schulschließung möglichst reibungslos wieder aufgenommen werden kann. Wir danken Ihnen an dieser Stelle sehr für Ihre Unterstützung!

Für die kommende Woche ist eine Abfrage geplant, wie Eltern und Schülerinnen und Schüler die Organisation des "Lernens zu Hause“ bisher empfinden. Mit diesem Feedback erhoffen wir uns als Schule Antworten, wie wir noch schneller darauf reagieren können, das „Lernen zu Hause“ weiter zu optimieren.

Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen

Seit dem 23.03.2020 gelten neue Bestimmungen für die Notbetreuung an den Schulen (vgl. 8. Schulmail zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 20.03.2020 sowie 10. Schulmail vom 27.03.2020). Der Personenkreis, der Anspruch auf Notbetreuung seiner Kinder hat, wurde erweitert: So genügt es nun, wenn ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastrukturen (z.B. medizinische Versorgung,
Gas-, Wasser- und Stromversorgung, Lebensmittelhandel, Transportwesen…) beschäftigt undan seinem Arbeitsplatz unabkömmlich ist und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen müssen von dem Arbeitgeber bescheinigt werden. Außerdem muss die Betreuung bei Bedarf für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6 auch über die normale Unterrichts- und Betreuungszeit hinaus und auch am Wochenende und in den Osterferien gewährleistet werden.

Für diese Notbetreuung gelten strenge Auflagen hinsichtlich der Gruppeneinteilung und -größe, der genutzten Räumlichkeiten, der Hygienemaßnahmen und der betreuenden Personen. Kinder mit einschlägigen Krankheitssymptomen (Husten, Fieber) oder Kinder, die Kontakt mit Personen hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder unter dem Verdacht stehen, mit diesem Virus infiziert zu sein, dürfen unter keinen Umständen in die Notbetreuung gegeben werden. Deshalb müssen die betroffenen Eltern dafür Sorge tragen, dass ihr Kind außerhalb der häuslichen Gemeinschaft keinerlei soziale Kontakte hat.

Das Antragsformular, in dem auch die betroffenen Berufsgruppen vollständig aufgelistet werden, finden Sie hier:

schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an die kommissarische Schulleitung (schulleitung@ratsgymnasium-gladbeck.de).

Abitur

Auf der Pressekonferenz (vom 27.03.) wurde von Frau Gebauer, der Ministerin für Schule und Bildung, verkündet, dass die diesjährigen Abiturprüfungen um drei Wochen nach hinten verschoben werden. Der Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen ist Dienstag, der 12.05.2020.  Den Schulen soll Anfang der kommenden Woche noch vom MSB ein geänderter neuer Zeitplan für die einzelnen Prüfungsfächer übermittelt werden. Sobald dieser der Schule vorliegt, werden wir umgehend unsere Abiturientinnen und Abiturienten darüber informieren. Auch die Termine der zentralen schriftlichen Nachschreibtermine sowie der mündlichen Abiturprüfungen werden noch neu festgelegt.  Laut der Ministerin werden die Prüfungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Der Termin für die Ausgabe der Abiturzeugnisse, spätestens zum 27.06.2020, soll unter Berücksichtigung von Feier- und Ferientagen dabei eingehalten werden.

Bereits für das Abitur in diesem Schuljahr gilt, dass die bisher bestehende verpflichtende Abweichungsprüfung (im 1.-3. Fach) entfällt. Freiwillige Prüfungsmeldungen bei Abweichungen sind aber weiterhin möglich.

Durch den verschobenen Prüfungsbeginn soll den Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien noch drei Wochen (vom 20.04. bis zum 11.05.) mehr Zeit gegeben werden, „sich auch in der Schule zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern weiter auf die Abiturprüfungen vorzubereiten.“

Weitere Informationen zur schulischen Umsetzung werden noch folgen.

Warnungen und Sonstige Mitarbeit

Nach dem regulären  Terminplan wären unter normalen Umständen in der kommenden Woche, vor den Osterferien, die sogenannten „Blauen Briefe“ verschickt worden, also die Warnungen, die ausgesprochen werden, wenn die Versetzung einer Schülerin bzw. eines Schülers aufgrund der bisher im zweiten Halbjahr erbrachten Leistungen gefährdet ist. Diese Warnungen entfallen aufgrund der aktuellen Situation in diesem Schuljahr. Weiterhin sind aber die Versetzungsordnungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APO-SI und APO-GOSt) gültig, d.h. nicht ausreichende Noten auf dem Halbjahreszeugnis gelten weiterhin rechtlich als gewarnt. Zudem entspricht u.a. auch den bereits geltenden Vorgaben, dass von den nun ggf. nicht gewarnten nicht ausreichenden Leistungen am Ende des Schuljahres bei der Versetzungsentscheidung nur eine nicht zu berücksichtigen ist.

Die Grundlage für die Noten der Sonstigen Mitarbeit im 1. Quartal des 2. Halbjahres sind ausschließlich die von den Schülerinnen und Schülern bis zum 13.03.2020, also bis zur Schulschließung, erbrachten Leistungen (vgl. 9. Schulmail zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 23.03.2020 zur Bewertung von während der Schulschließung erbrachten Leistungen).

Klassenarbeiten und Klausuren

Noch ist nicht bekannt, ob und wie sich die Schulschließung auf die Zahl der Klassenarbeiten bzw. Klausuren auswirken wird, die im zweiten Halbjahr dieses Schuljahres geschrieben werden müssen. Sobald wir als Schule dazu Informationen des MSB erhalten, werden wir Sie hierzu informieren.

Absage aller Schulfahrten und Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat nun angeordnet, „dass, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr, keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen sind“ – ebenso „Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten“ und „Projekte mit außerschulischen Partnern“. Eine Ausnahme bilden zum derzeitigen Stand die verpflichtenden Standardelemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“.

Öffnungszeiten des Sekretariats und Erreichbarkeit

Das Sekretariat des Ratsgymnasiums ist weiterhin von Montag bis Freitag zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt. Ich bitte darum, Frau Hesse aber nicht persönlich aufzusuchen, sondern in dringenden Fällen telefonisch (02043-29810) oder per Email (info@ratsgymnasium-gladbeck.de) zu kontaktieren.

Die kommissarische Schulleitung ist per Email erreichbar (schulleitung@ratsgymnasium-gladbeck.de).

Alle Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung zum Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie hier:

schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gut durch diese schwierige Zeit kommen, v.a.:
Bleiben Sie gesund!

OStD Peter Hogrebe
kommissarischer Schulleiter