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Ratsgymnasium Gladbeck
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Lehrkräfte

31.08.2020

Aktuelle Information zur Maskenpflicht im Unterricht

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

der Presse war bereits zu entnehmen, dass die Landesregierung die zum Schuljahresanfang eingeführte Maskenpflicht nach dem 31.08.2020 nicht verlängern wird. Schülerinnen und Schüler können ab dem 01.09.2020, wenn sie den festen Sitzplatz im Klassen- oder Kursraum eingenommen haben, im Unterricht die Maske abnehmen. Wenn sie den Platz verlassen, gilt aber weiterhin eine Maskenpflicht. Außerhalb des Unterrichts ist wie bisher im Schulgebäude und auf dem Schulhof ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.

Es besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Maske im Unterricht zu tragen. Dieses empfehlen wir als Schule ausdrücklich. Zudem sollte auch immer ein größtmöglicher Abstand gewahrt werden.

Die am Anfang des Schuljahres mitgeteilten Hygiene- und Verhaltensregeln (s. Mitteilung vom 08.08.2020) haben natürlich ebenfalls Bestand und sind weiterhin einzuhalten. Auch müssen in bestimmten Fächern wie Sport oder Musik zusätzliche Vorgaben beachtet werden.

Als Eltern achten Sie bitte darauf, dass die Kinder ohne Symptome zur Schule kommen bzw. im Falle einer Erkrankung umgehend krank gemeldet werden.

Wenn wir alle gemeinsam verantwortungsbewusst handeln, wird es uns hoffentlich auch weiterhin gelingen, einen normalen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

Bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schwark
(Schulleiter)

P. S. Die aktuellen Hinweise und Vorgaben des Landes NRW finden Sie in der Schulmail vom 31.08.2020 unter
schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb.