08.11.2020
Bitte beachten: Seit dem 7.11.2020 gilt im Kreis eine neue Allgemeinverfügung, wonach die Mitteilung eines positiven Testergebnisses automatisch eine Quarantäneanordnung für die getestete Person und für die im Haushalt lebenden Personen darstellt.
Die Verfügung finden Sie hier: kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Gesundheit_und_Ernaehrung/Infektionsschutz/Allgemeinverfuegung%20Quarantaene.pdf